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Zur Entlastung wurden verschiedene Mittelbehörden geschaffen. Neben dem bereits bestehenden Reichsversicherungsamt entstand 1920
die Reichsarbeitsverwaltung. Diese hieß anfangs noch Reichsamt für Arbeitsvermittlung, wurde aber wegen der wachsenden
Aufgaben 1922 umbenannt.
Aufgaben waren die Arbeitsmarktbeobachtung, die Arbeitsmarktlenkung, die Erwerbslosenfürsorge, die Berufsberatung sowie die
Bearbeitung des Tarifvertragswesen. Seit 1922 gehörte dazu auch das Recht Tarifverträge für verbindlich zu erklären.
Mit dem Erlass des Arbeitsnachweisgesetzes wurde die Arbeitsverwaltung auch Zentralstelle für Arbeitsnachweise.
Behördengliederung
Nach der Entlastung des Ministerium durch unmittelbare Verwaltungsaufgaben durch die Schaffung von Mittelbehörden wurde das
Reichsarbeitsministerium selbst in mehrere Abteilungen untergliedert werden. Deren Bezeichnung und Aufgaben änderten sich dabei
teilweise im Zeitverlauf. An deren Spitze stand jeweils ein Ministerialdirektor.
Im Jahr 1923 war die Herausbildung der Struktur einer Reichszentralbehörde für Sozialwesen weitgehend abgeschlossen.
Im Rahmen der Reichsverwaltung hatte die Sozialverwaltung neben dem Reichsfinanzministerium eine besonders
starke Stellung und hatte wie sonst kaum eine andere Reichsbehörde mittelbaren oder unmittelbaren Einfluss auf zahlreiche
Lebensbereiche.